Auf einen Blick

Häufig gestellte Fragen und eingige Begriffsbestimmungen finden Sie hier.

Wichtiges und Wissenswertes für Patienten

Was ist Psychotherapie?
In der wörtlichen Übersetzung bedeutet der Begriff Psychotherapie zweierlei. Zum einen meint er die Behandlung der Seele bzw. seelischer Probleme. Zum anderen ist damit eine Behandlung mit „seelischen“ Mitteln gemeint, im Gegensatz zu beispielsweise medikamentöser Behandlung.

Das Psychotherapeutengesetz definiert Psychotherapie als „jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist.“

Wie erhalte ich Zugang zur Psychotherapie?
Sie können sich von einem Arzt an einen Psychotherapeuten überweisen lassen oder direkt Kontakt aufnehmen.

Welche Kosten übernehmen die Krankenkassen?
Krankenkassen übernehmen die gesamten Behandlungskosten, sofern es sich um eine psychische Störung mit „Krankheitswert“ handelt. Dazu gehören u.a. Angststörungen, Depressionen, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen, psychosomatische Störungen, Süchte, Verhaltensstörungen, Zwangsstörungen. Ob eine solche psychische Störung vorliegt, kann durch einen kassenzugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten festgestellt werden. Die Kostenübernahme durch die gesetzliche oder private Krankenkasse wird von der Therapeutin beantragt.
Leistungen wie Erziehungs-, Ehe- oder Lebensberatung werden von den Krankenkassen nicht übernommen.

Was ist eine Psychologische Psychotherapeutin?
Psychologen mit entsprechendem Hochschulabschluss erhalten nach Zusatzqualifikation in einem anerkannten Therapieverfahren diese Berufsbezeichnung, die seit Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) gesetzlich geschützt ist. Nur auf dieser Grundlage ist eine kassenärztliche Zulassung möglich.

Wie lange dauert eine Therapie?
Vor der Therapie finden zunächst bis zu fünf probatorische Sitzungen statt, die der ausführlichen Diagnostik und dem gegenseitigen Kennenlernen dienen. Die Kosten für diese Sitzungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen ohne vorherige Antragstellung übernommen.

Danach stellt die Therapeutin nach entsprechender Übereinkunft mit dem Patienten oder der Patientin einen Antrag auf Kostenübernahme für die Therapie an Ihre Krankenkasse. Üblicherweise wird zunächst eine Kurzzeittherapie beantragt, die bis zu 25 Sitzungen umfasst. Eine Sitzung dauert 50 Minuten und findet für gewöhnlich wöchentlich statt. Darüber hinaus kann in mehreren Schritten eine Langzeittherapie von insgesamt maximal 80 Sitzungen beantragt werden.